Immer, wenn kreative Inhalte nicht (nur) durch das Urheberrechtsgesetz geschützt werden, spielen „gewerbliche Schutzrechte“ eine entscheidende Rolle.
Die „klassischen“ Schutzrechte wie Marken, Designs und Patente sind seit jeher ein wichtiger Faktor für den wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens – auch und gerade für Kreative, Agenturen und Unternehmen der Medien- und Kreativbranche. Der rechtssichere Schutz eines Namens, einer Firmen- bzw. Produktbezeichnung oder auch der Schutz eines Werktitels bzw. technischer „Ideen“ ist von enormer Wichtigkeit für die Wertschöpfung kreativer Inhalte. Denn nur durch effektiven Schutz gegen ungerechtfertigte Verwendung dieser Werte durch Dritte (insbesondere durch Mitbewerber) entstehen nachhaltige, wirtschaftlich verwertbare Rechtspositionen. Diesen Schutz gilt es durch eine gezielte, frühzeitige Schutzrechtsberatung („IP-Beratung“) zu schaffen, mit gezielten Maßnahmen aufrechtzuerhalten und – notfalls – gegen Dritte zu verteidigen.
Ebenso wichtig im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes – gerade im kreativen Umfeld – ist das Wettbewerbsrecht: es definiert die Spielregeln für fairen Wettbewerb und sorgt so vor allem im Bereich Werbung und Marketing gleichzeitig für Klarheit und Sicherheit in der Unternehmenskommunikation.
Wir beraten und vertreten Sie zu allen Aspekten und auf allen Ebenen des gewerblichen Rechtsschutzes. Als Rechtsanwälte und – vor allem in diesem Bereich – als Legal Manager beraten wir stets strategisch und haben dabei Ihre unternehmerischen und ideellen Ziele und Vorstellungen immer im Blick.
Wir unterstützen Sie – ob Kreative(r), Agentur oder Unternehmen – in allen Themen und Teilbereichen des Markenrechts. Bestenfalls beginnt unsere Zusammenarbeit so früh wie möglich, beispielsweise in der Konzeptphase für die Schaffung neuer Marken.
Neben der Beratung zur Schutzfähigkeit bestimmter Zeichen („Kann ich die Bezeichnung ‚XY‘ als Marke überhaupt schützen lassen?“) bieten wir – teilweise in Zusammenarbeit mit spezialisierten Dienstleistern – umfassende Markenrecherchen an. Unsere Beratung erfolgt hier sowohl auf nationaler wie auch auf internationaler Ebene. Dadurch lassen sich frühzeitig mögliche Kollisionen mit bestehenden Kennzeichen Dritter verhindern und es können (noch) die richtigen Weichen für eine erfolgreiche Markenbildung gestellt werden.
Wir kümmern uns um die Anmeldung von Marken in den für Sie bzw. Ihr Produkt passenden Waren- und Dienstleistungsklassen, und zwar in Deutschland (DPMA), in Europa (HABM) und auf internationaler Ebene (WIPO). Wir überwachen Fristen und bieten Markenmonitoring an. Wir vertreten Sie in behördlichen Verfahren (z.B. Widerspruchsverfahren, Beschwerdeverfahren, Löschungsverfahren etc.) und verteidigen Marken effektiv gegen unlizenzierte Nutzungen und Plagiate – außergerichtlich und vor Gericht. Ist es notwendig, veranlassen wir bei Bedarf die Beschlagnahme und Vernichtung rechtsverletzender Waren. Darüber hinaus kümmern wir uns mit viel Erfahrung und dem nötigen strategischen Feingefühl um die Erstellung und Verhandlung von Marken-Lizenzverträgen, z.B. im Bereich Merchandising oder im Zusammenhang mit Markenkooperationen.
Und sollte Ihnen eine Markenrechtsverletzung vorgeworfen werden, stehen wir natürlich auch dann sehr kurzfristig und jederzeit an Ihrer Seite, um Abmahnungen abzuwehren, Widerspruch gegen einstweilige Verfügungen einzulegen und/oder Sie in Klageverfahren zu vertreten.
Wir beraten Sie auch zu allen Fragestellungen rund um das Thema „Titelschutz“. Ähnlich wie bei Marken ist schon bei der Wahl des passenden Werktitels auf mögliche Kollisionen zu achten. Hier unterstützen wir bei Bedarf mit einer vorherigen Titelrecherche und führen – teilweise flankierend zu einer Markenanmeldung – Titelschutzanzeigen in allen relevanten Titelschutzmedien für Sie durch – auf Wunsch auch anonym.
Egal ob Fotodesign, Grafikdesign, Illustration, Messe- und Ausstellungsdesign, Modedesign oder Produkt- und Industriedesign: Wir beraten Designer und alle Verwerter von Designs in sämtlichen Fragestellungen rund um das „Designrecht“.
Neben urheberrechtlichen Aspekten, Fragen der (angemessenen) Vergütung von Designleistungen sowie zur Rechteeinräumung („Buy-out“) stellt die umfassende Beratung rund um die Anmeldung und Eintragung von nationalen und internationalen Designs einen Schwerpunkt unserer Beratung dar.
Ebenso wie Marken sind Designs oft wertvolle Unternehmenswerte, die es entsprechend zu schützen gilt. In der Konzeptphase führen wir daher u.a. Designrecherchen durch, um Kollisionen mit bestehenden Rechten frühzeitig zu erkennen und auf dieser Basis ggfs. Fehlinvestitionen und rechtliche Auseinandersetzungen zu verhindern.
Natürlich sorgen wir auch für den richtigen Schutz und melden Designs für Sie an: als Design beim DPMA, als Gemeinschaftsgeschmacksmuster beim HABM oder IR-Design nach dem Haager Abkommen (WIPO).
Dabei bedeutet Design zu schützen aber mehr als die Anmeldung von Designs im richtigen Umfang: Effektiver Schutz bedeutet auch effektive Verwaltung, Verteidigung und Durchsetzung von Designrechten. Hierzu überwachen wir Schutzfristen und bieten mit der Unterstützung professioneller Dienstleister ein Design-Monitoring an. Ebenso gehen wir bei Bedarf in behördlichen Nichtigkeits- und Beschwerdeverfahren vor dem DPMA und HABM oder vor deutschen und europäischen Gerichten gegen rechtliche Beeinträchtigungen vor und veranlassen – falls erforderlich – auch Grenzbeschlagnahmen und Vernichtung von rechtsverletzenden Produkten. Schließlich gehören auch die Erstellung und Verhandlung entsprechender Design-Lizenzverträgen zu unseren Tätigkeitsfeldern.
Sollte Ihnen eine Designrechtsverletzung vorgeworfen werden, stehen wir natürlich auch dann sehr kurzfristig und jederzeit an Ihrer Seite, um Abmahnungen abzuwehren, Widerspruch gegen einstweilige Verfügungen einzulegen oder Sie in Klageverfahren zu vertreten.
Rechtsanwalt Fabian Braches ist u.a. Kooperationsanwalt der Allianz Deutscher Designer (Alliance of German Designers, AGD), dem größten Designerverband in Deutschland und einem der größten in Europa.
Gewerblicher Rechtsschutz im kreativen Umfeld hat viele Gesichter. Das Wettbewerbsrecht ist eines davon und gerade im Hinblick auf Unternehmenskommunikation vielschichtig:
Zum einen ist die eigene Unternehmenskommunikation rechtssicher zu gestalten – klassische Werbung, aber auch jede Form der Onlinekommunikation. Dabei gilt es rechtliche Spielräume zu nutzen, zugleich aber das Risiko wettbewerbsrechtlicher Verstöße (und damit Abmahnungen und behördliche Sanktionen) gering zu halten bzw. wirtschaftliche Risiken von Wettbewerbsverstößen kalkulierbar zu machen. Deshalb beraten wir Unternehmen und Agenturen u.a. schon in der Konzeptionsphase einzelner Maßnahmen oder ganzer Kampagnen, begleiten Produkteinführungen und prüfen Kommunikations- und Vertriebskanäle wie Websites und Social-Media-Kanäle sowie Produktkataloge im Hinblick auf Wettbewerbsverstöße. Und nicht zu vergessen: wir kümmern uns um die Gestaltung von Verträgen zwischen Unternehmen, Agenturen und Kreativen. Damit wettbewerbsrechtliche Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten von Beginn an geklärt sind.
Es ist jedoch nicht nur wichtig, auf die eigene Einhaltung der „Spielregeln“ des Wettbewerbs zu achten bzw. dafür zu sorgen, dass der eigene Kunde diese einhält. Ebenso wichtig ist es, das Verhalten und die Kommunikation von Wettbewerbern im Blick zu behalten. Hält sich ein Wettbewerber nicht an die Regeln fairen Wettbewerbs, muss man kurzfristig angemessen reagieren können: Denn nicht selten haben (gezielte) Wettbewerbsverstöße massive Konsequenzen, denen man rechtzeitig entgegenwirken muss. In einer solchen Situation beobachten wir das Marktverhalten von Wettbewerbern und bewerten es rechtlich für Sie. Wird es notwendig, reagieren wir für Sie, kurzfristig, schlagkräftig und präzise – außergerichtlich mit Abmahnungen oder mit einstweiliger Verfügung bzw. im Klageverfahren vor Gericht.
Und werfen Wettbewerber Ihnen Verletzungen des Wettbewerbsrechts vor, z.B. in Form einer Abmahnung oder einstweiligen Verfügung wegen unzulässiger vergleichender Werbung, irreführender Werbung, unzulässiger Schleichwerbung (Influencer!) oder wegen belästigender Werbung (Telefonwerbung, Spam etc.): wir kümmern uns für Sie darum, auch kurzfristig.
Auch Patente und sog. Gebrauchsmuster sind gewerbliche Schutzrechte, allerdings technischer Natur. Haben Sie – oder ein Arbeitnehmer von Ihnen („Arbeitnehmererfindung“) – eine Erfindung gemacht und sind nicht sicher, was sie nun tun sollten, damit Ihre „technische Idee“ geschützt ist und Sie damit Geld verdienen können, sprechen Sie uns gerne an.
Wir klären, ob Ihre Erfindung ggfs. patentierbar ist. Falls Sie Ihre Idee einem Unternehmen etc. vorstellen wollen, kümmern wir uns darum, dass die Vorstellung Ihrer Idee für Sie nicht nachteilhaft endet und erstellen bzw. prüfen im Vorfeld einer Präsentation z.B. ein Non-Disclosure-Agreement (sog. NDA).
Stellt sich heraus, dass Sie für Ihre Erfindung einen Spezialisten im Patentrecht benötigen, verweisen wir Sie gerne an kooperierende Patentanwälte, die auf den passenden Bereich für Ihre Idee spezialisiert sind und für Sie z.B. eine Patentrecherche oder eine Patentanmeldung professionell durchführen können.
Fabian Braches ist seit 2012 als Rechtsanwalt tätig.
Die Rechtsanwaltskammer Köln hat ihm aufgrund seiner besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen gestattet, die Bezeichnungen "Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht" (seit 2016) sowie "Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz" (seit 2019) zu führen.
Im Jahr 2023 wurde Fabian Braches vom Wirtschaftsmagazin Handelsblatt (in Kooperation mit dem US-Dienst "BEST LAWYERS") die Auszeichnung "Deutschlands Beste Anwälte - ONES TO WATCH" in der Kategorie "Gewerblicher Rechtsschutz" sowie in der Kategorie "Medien- und Urheberrecht" verliehen.
Seit Beginn seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt berät und vertritt er vor allem Unternehmen und Privatpersonen aus der Medien- und Entertainmentbranche – seit 2016 in der von ihm gegründeten Kanzlei EINS in Köln. Neben umfassender Beratung im Urheber- und Medienrecht, insbesondere im Werbe-, Film-, Fernseh- und Musikrecht und dem Recht der digitalen Medien, ist ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit der gewerbliche Rechtsschutz, vor allem das deutsche, europäische und internationale Markenrecht.
Vor der Gründung der Kanzlei EINS war Fabian Braches mehrere Jahre als Rechtsanwalt in der Medienrechtsboutique Scheuermann Westerhoff Strittmatter tätig, die vom Fachmagazin „The Legal500“ für den Bereich „Entertainment“ empfohlen wird. Zudem hat er mehrere Jahre in der Abteilung „Legal & Business Affairs“ der BRAINPOOL TV GmbH, einem der erfolgreichsten deutschen Medienunternehmen (u.a. tv total, STROMBERG), als Inhouse-Jurist gearbeitet.
Aufgrund seiner Branchenerfahrung aus unterschiedlichen Perspektiven ist er in der Lage, neben spezifischem Fachwissen auch unternehmerische Aspekte in seine anwaltliche Beratung einfließen zu lassen. Nicht zuletzt ist Fabian Braches nach einem LL.M.-Studium „Entertainment Law“ an der University of Westminster (London) in der Lage, ohne Sprachbarrieren in englischer Sprache fachspezifisch zu beraten.
Ausbildung:
RA Braches stammt ursprünglich aus Bonn. Er absolvierte sein Jurastudium an den Universitäten in Greifswald und Münster (Schwerpunkt Informations- Telekommunikations- und Medienrecht – Prof. Dr. Thomas Hoeren) und sein Rechtsreferendariat mit presse- und urheberrechtlichen Schwerpunkten am Landgericht Köln.
Veröffentlichungen:
2020 "Markenrechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Verwendung von nicht-elektronischen Spielen in TV-Spielshows", Teil II - Verwendung von Spielen in TV-Shows - Benutzung als Marke?", IP-Rechtsberater (IPRB) 2020, 108-112
2020 "Markenrechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Verwendung von
nicht-elektronischen Spielen in TV-Spielshows", Teil I - Markenrechtlicher Schutz von Spielen", IP-Rechtsberater (IPRB) 2020, 85-90
2019 „Urheberrechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Verwendung von nicht-elektronischen Spielen in TV-Spielshows“, IP-Rechtsberater (IPRB) 2019, 139-144
2007 „Problemfelder und Lösungsmöglichkeiten bei der juristischen Umsetzung von Domain-Sharing“, in: Backhaus / Hoeren (Hrsg.), Marken im Internet, Herausforderungen und rechtliche Grenzen für das Marketing, Vahlen 2007
Bisherige Dozententätigkeiten:
Dozent für Event- und Messerecht im Rahmen von Tagesseminaren sowie i.R.d. Studiengangs „Bachelor Eventmanagement und Messemanagement (B.Sc.)“ und des berufsbegleitenden Masterstudiengangs „Eventmarketing / Messen / Live-Kommunikation (MBA)“ (jeweils Studieninstitut für Kommunikation, Düsseldorf / TU Chemnitz)
Lehrbeauftragter „Medienrecht“ i.R.d. Studiengangs Medien- und Kommunikationsmanagement (B.A.); Hochschule Fresenius (Düsseldorf)
Tagesseminare, Vorträge und In-House-Schulungen zu allen von der Kanzlei angebotenen Themen
Frau Esma Kocaman leitet als Bürovorsteherin das Sekretariat der Kanzlei EINS und ist für unsere Mandanten stets die erste Ansprechpartnerin.
Als ausgebildete Rechtsanwaltsfachangestellte mit mehr als 20 Jahren Berufserfahrung verantwortet Frau Kocaman kanzleiintern die Bereiche
• Mandantenbetreuung
• Büroorganisation, EDV und Buchhaltung
• Personaleinsatz - und Personalführung
• Termin- und Fristenkontrolle
Unsere Mandanten unterstützt Frau Kocaman zudem in den folgenden Bereichen:
• Inkasso (Mahnverfahren und Zwangsvollstreckung)
• Markenanmeldung / Korrespondenz mit den Markenämtern
• Begleitung von GmbH-Gründungen und Vorbereitung von Gesellschafterversammlungen
• Royalty Management für Künstler (u.a. Lizenzabrechnung und Buchhaltung)
Frau Kocaman kommuniziert mit unseren Mandanten in deutscher, englischer und türkischer Sprache.
Bis zu ihrem Eintritt in die Kanzlei EINS im Jahr 2019 war Frau Kocaman für fast acht Jahre in einer Kölner Medienrechtsboutique ebenfalls als Bürovorsteherin tätig und verantwortete auch dort u.a. die oben genannten Fachbereiche.
Derzeit nimmt Frau Kocaman an dem von der Rechtsanwaltskammer Köln durchgeführten Fortbildungslehrgang zum anerkannten Abschluss „Geprüfte Rechtsfachwirtin“ teil. Ziel dieser Fortbildung ist die Vertiefung der Kenntnisse und Fähigkeiten in allen nichtanwaltlichen Aufgabenfeldern einschließlich der Verwaltung, Organisation und Leitung der Kanzlei.
Marcel Denz ist seit 2024 als Rechtsanwalt bei der Kanzlei EINS tätig. Er berät Mandanten in den Bereichen Urheber- und Medienrecht sowie im gewerblichen Rechtsschutz.
Schon während des Studiums der Rechtswissenschaften mit dem Schwerpunkt „geistiges Eigentum und Wettbewerb“ war Marcel Denz bei der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft als studentischer Mitarbeiter tätig. Nach seinem Studium hat er als Inhouse-Jurist bei der fernao group mit Schwerpunkten im deutschen, europäischen und internationalen Datenschutzrecht gearbeitet.
Sein Rechtsreferendariat absolvierte Marcel Denz im Bezirk des Landgericht Aachen mit Stationen im Justiziariat der Deutschen Sporthochschule Köln sowie der Kanzlei WBS.Legal im Bereich Urheber- und Medienrecht. Mit einer Auslandsstation an den Standorten Prag und Bratislava bei Giese & Partner, einer der führenden internationalen Kanzleien in Tschechien und der Slowakei, erweiterte Marcel Denz schließlich seine internationale Erfahrung.
Marcel Denz spielt seit 2018 aktiv American Football und unterstützt derzeit als Free Safety das Team der COLOGNE RONIN.
Julien Schenk ist seit 2024 als Rechtsanwalt bei der Kanzlei EINS tätig. Sein Tätigkeitsschwerpunkt liegt in den Bereichen des Presse-, Medien- und Urheberrechts sowie Markenrecht. Er berät insbesondere Mandanten aus dem Bereich der Kreativwirtschaft.
Sein Jurastudium absolvierte Rechtsanwalt Schenk an den Universitäten Bonn und Athen, wo er bereits früh ein besonderes Interesse für das Medienrecht entwickelte. Nach dem ersten Staatsexamen sammelte er als wissenschaftlicher Mitarbeiter in mehreren Kanzleien umfassende Erfahrungen im Medien- und Urheberrecht sowie im gewerblichen Rechtsschutz. Während seines Referendariats am Landgericht Köln vertiefte er seine fachliche Expertise durch Stationen in der Rechtsabteilung der Banijay Productions Germany GmbH (u.a. TV Total, Temptation Island) sowie beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben im Bereich der ESF-Förderprogramme.
Seit 2018 ist er zudem als zertifizierter Datenschutzbeauftragter tätig und unterstützt seitdem insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen bei der Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und der Bewältigung datenschutzrechtlicher Herausforderungen.
Neben seiner juristischen Tätigkeit ist Julien Schenk als freischaffender Musiker aktiv. Seine umfassenden Erfahrungen in diesem Bereich ermöglichen ihm wertvolle Einblicke in die rechtlichen Herausforderungen der Musik- und Entertainmentbranche zu gewinnen.
Wir bieten Ihnen individuelle Beratung zu allen Rechtsfragen in den Bereichen Medien und Entertainment. Wenn Sie uns konsultieren möchten oder Fragen in Bezug auf unsere Rechtsgebiete und Leistungen haben, rufen Sie uns gerne an oder nutzen Sie das nebenstehende Kontaktformular. Wir melden uns so schnell wie möglich zurück, um alle weiteren Schritte gemeinsam mit Ihnen zu besprechen.
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